Die Pläne der Bundesregierung zur Förderung von Elektrofahrzeugen werden nach Einschätzung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) keinen spürbaren Schub für die Verbreitung der Elektromobilität bringen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant einen sogenannten Investitionsbooster für E-Mobilität, der im Kern einen degressiven Abschreibungssatz von 75% auf den Kaufpreis von zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafften Elektro-Neufahrzeugen vorsieht. Zusätzlich soll die Bruttopreisgrenze von E-Fahrzeugen als Dienstwagen auf 100.000 Euro erhöht und bei der Bemessungsgrundlage der Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden.
"Die Abschreibungsmöglichkeiten dieses investiven Impulses für die Elektromobilität sind in ihrer Wirkung begrenzt - sie kommen nur jenen zugute, die sie steuerlich tatsächlich nutzen können. Private Haushalte oder Leasinggesellschaften profitieren beispielsweise nicht", erklärt Thomas Peckruhn, kommissarischer Präsident des ZDK. "Insgesamt handelt es sich um eine Maßnahme, die zwar nicht schadet, aber auch keine durchgreifende Verbesserung bringt."
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