Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Oder anders ausgedrückt: Man kann sich sowohl als Kläger wie auch als Beklagter nicht sicher sein, wie ein Prozess am Ende ausgeht. Um so froher wird man beim Daimler nun sein, dass das Oberlandesgericht Stuttgart die erste bundesweite Musterfeststellungsklage in Sachen Autokreditverträge für unzulässig erklärt hat. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden ist der Auffassung, dass die Widerrufsklauseln in den Verträgen der Mercedes-Bank unverständlich gewesen sei. Mit der Klage wollte man sie für unzulässig erklären lassen. Wie den prozessbegleitenden Medienberichten zu entnehmen war, hatten viele Kläger an dieser Klage die Hoffnung geknüpft, im Falle einer dem Kläger stattgebenden Entscheidung des Gerichts, ihre über die Autobanken finanzierten Diesel-Autos zurückgeben zu können. Doch diese Hoffnung begruben die Stuttgarter Richter, indem sie feststellten, dass die Musterklage einreichende Schutzgemeinschaft für Bankkunden nicht berechtigt sei, stellvertretend für Verbraucher vor Gericht zu streiten. Der Verein sei keine "qualifizierte Einrichtung" im Sinne des Gesetzes. Durchatmen beim Daimler. Endgültig vom Tisch ist die Sache aber noch nicht. Ein Revision gegen die OLG-Entscheidung ist nämlich möglich. (Az.: 6 MK 1/18)
Autor: Mathias Ebeling
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