In Sachen Handy am Steuer gilt grundsätzlich: Wer sein Mobiltelefon während der Autofahrt benutzt, dem drohen 60 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Doch keine Regel ohne Ausnahme: In einem aktuellen Fall entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass bei ausgeschaltetem Motor das Mobiltelefon durchaus benutzt werden darf. Dabei ist unwesentlich, ob der Fahrer den Motor abgeschaltet hat oder ob das Ausschalten des Motors durch eine Start-Stopp-Funktion automatisch vorgenommen wird. Sobald der Motor aber wieder startet, muss das Handy natürlich beiseite gelegt worden sein. (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 09.09.2014, Az. 1 RBs 1/14; Bild: R+V24)
1 Kommentar
Egide aus belgien
9. Dezember 2014 20:19 (vor über 9 Jahren)
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