Es ist vollbracht - nicht nur an der Tankstelle, sondern auch im neuen Bußgeldkatalog wird der Euro jetzt zum Teuro. Der neue Bußgeldkatalog wurde wie erwartet vom Deutschen Bundesrat verabschiedet. Die neue Regelungen werden aller Voraussicht nach in drei Wochen in Kraft treten. Welche Überraschung: Es wird für Verkehrssünder deutlich teurer werden. Welche Bußgelder detailliert künftig auf Verkehrsteilnehmer zukommen, könnt Ihr den den Tabellen unterhalb des Artikels in aller Ausführlichkeit entnehmen.
Neuer Bußgeldkatalog 2021
Im Schnitt werden die Bußgelder für die Temposünder mit dem neuen Bußgeldkatalog doppelt so teuer. So müssen Kraftfahrer, die bis zu 10 km/h zu flott sind, innerhalb geschlossener Ortschaften künftig 30 Euro statt 15 Euro abdrücken. Wer innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell unterwegs war, löhnt künftig 70 Euro statt 35 Euro. Bei 41 km/h mehr werden dann 400 Euros statt bisher statt 200 Euro in Rechnung gestellt. Zusätzliche Fahrverbote , die beim letzten Versuch der Novelle zunächst verabschiedet, anschließend aber gekippt wurden, sind im neuen Bußgeldkatalog nicht vorgesehen. Das heißt: Verkehrsteilnehmer, die innerorts ein 30er-Schild übersehen, müssen den Führerschein also nicht mehr abgeben.
Halte- und Parkverstöße werden teuer
Nicht nur Geschwindigkeitsverstöße werden schärfer geahndet. Auch das Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen werden empfindlich teurer sein. Bis zu 110 Euro können solche „Missetaten" künftig kosten. Der Zweck der Übung ist, dass man Radfahrer und andere schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger besser schützten möchte. Bei den soeben genannten Verstößen ist eine weitere Neuerung wesentlich: Ging man bislang davon aus, dass von stehenden bzw. parkenden Fahrzeugen keine Gefährdung oder Sachbeschädigung ausgehen kann, ändert sich dies nun mit dem neuen Bußgeldkatalog 2021.
Noch mehr Veränderungen
Die Rettungsgasse ist bei der StVO-Novelle ebenfalls Thema: Wer die Rettungsgasse nicht bildet, muss neben dem Bußgeld von 200 Euro bis 320 Euro womöglich auch ein Fahrverbot in Kauf nehmen. Nutzt ein Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse für sein eigenes Fortkommen, muss er mit 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Für LKW-Fahrer gibt es auch etwas Neues. Brummi-Fahrer, welche nicht in Schrittgeschwindigkeit abbiegen, dürfen ein Bußgeld von bis zu 70 Euro erwarten. Auch mit dieser Maßnahme haben die Macher der StVO-Novelle den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer im Sinn. (Quelle: Coduka GmbH)
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