Neue dicke Luft im Dieselskandal

KBA macht Mercedes Druck, droht mit Stilllegung von Pkw

Neue dicke Luft im Dieselskandal: KBA macht Mercedes Druck, droht mit Stilllegung von Pkw
Erstellt am 15. September 2023

Der sogenannte Dieselskandal ist für Mercedes-Benz noch lange nicht ausgestanden. Jetzt droht dem Premium-Automobilhersteller neuer Ärger in Sachen „illegale Abschaltvorrichtung“. Die Sache ist offenbar so groß, dass sogar die Investigativ-Redaktion von Tagesschau.de darüber berichtet. Worum geht es? Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) macht Druck und verlangt in einem auf Anfang Juli dieses Jahres datierten Schreibens Aufklärung wegen kritischer und mutmaßlich unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem EU-6-Motor. Mercedes-Benz ist aufgefordert sich zu erklären und der Behörde "geeignete Abhilfemaßnahmen" zwecks Funktion einer EU-verordnungskonformen Abgasreinigung mitzuteilen. Andernfalls - so teilt das KBA Mercedes-Benz in dem Schreiben mit, drohten Zwangsstilllegungen der betroffenen Mercedes Pkw.

Das Kraftfahrt-Bundesamt bewertet die Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen, welche die Mercedes-Benz Group nach wie vor nicht als illegal ansieht, als „unzulässig“ und fährt schweres Geschütz auf. Es fordert deren Entfernung und droht andernfalls mit „Betriebsuntersagung nach § 5 FZV“ - im Klartext ist das Zwangsstilllegung. Das achtseitige Schreiben liegt Mercedes-Fans.de als PDF vor (Quelle: DUH). Ihr könnt es anklicken, ansehen /downloaden).
230912_KBA_geschwärzt2.pdf
755.95 KB

In dem Schreiben, das einer Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gleichkommt, sind drei Abschalteinrichtungen (nach Außentemperatur, dem Über- oder Unterschreiten bestimmter Schwellenwerte beim AdBlue Verbrauch und in Abhängigkeit der Motorstarttemperatur) dokumentiert, die bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen vom KBA gefunden wurden und die das KBA (neuerdings) als nicht zulässig ansieht. Dabei bezieht sich das KBA auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH, welche die vom KBA monierten Abschaltvorrichtungen/ Thermofenster eben als unzulässige Installationen bewertete.
Das KBA hatte Mercedes-Benz in dem genannten Schreiben eine Frist bis zum 27.07.2023 gesetzt, geeignete Abhilfemaßnahmen der Herstellung der Konformität der geltenden EU-Verordnung mitzuteilen - und zwar „für alle produzierten Fahrzeuge, die von einer oder mehreren der (...) beschriebenen unzulässigen Emissionsstrategien betroffen sind (...).“ Wie Tageschau.de berichtet hat Mercedes-Benz eine Fristverlängerung beantragt, die wohl auch gewährt wurde. Ein Mercedes-Sprecher habe auf Anfrage erklärt, dass das Unternehmen vollumfänglich mit dem KBA kooperieren werde.

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