Das Anmelden oder Umschreiben eines Fahrzeugs ist meist mit einem Termin auf der Zulassungsbehörde verbunden. Hier sind alle nötigen Unterlagen vorzulegen und je nach Vorgang auch die Kennzeichen mitzubringen. Wer sich den Aufwand und die Wartezeit ersparen will, kann sich seit Oktober 2019 auf die internetbasierte KFZ-Zulassung namens i-Kfz verlassen. Doch funktioniert das System wirklich so einfach, wie versprochen?
Keine flächendeckende Verbreitung
Das Verfahren klingt auf den ersten Blick sehr einfach. Benötigt wird nur ein neuer Personalausweise mit der eID-Onlinefunktion. Außerdem müssen der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief bereits die verdeckten Sicherheitscodes aufweisen. Die Zahlung des Vorgangs erfolgt dann über eine EC-Karte oder eine Kreditkarte. Was sich in der Theorie einfach und schnell anhört, ist noch nicht in jeder Behörde möglich. Die Online-Zulassung konnte bisher nicht in allen Bundesländern umgesetzt werden. Manche Behörden entscheiden in eigener Zuständigkeit und haben noch nicht auf den neusten Stand umgerüstet. Selbst innerhalb der Bundesländer ist daher der Zugang zum Onlinesystem noch recht unterschiedlich. Zunächst gilt also zu prüfen, ob das Internetportal der zuständige Zulassungsbehörde überhaupt für das Verfahren ausgelegt ist.
Welche Dokumente sind notwendig?
Um den Service zu nutzen, müssen natürlich alle nötigen Dokumente vollständig vorliegen. Dazu gehört beispielsweise ein neuer Personalausweis, der die Onlinefunktion unterstützt. Mit dem dazugehörigen Pin und einem Kartenlesegerät können die Verifizierungsmaßnahmen direkt am Computer durchgeführt werden. Alternativ funktioniert das über eine Ausweisapp mit einem Smartphone. Das Gleiche gilt ebenso für die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Auch diese müssen auf der Rückseite über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen und beim Onlineverfahren vorliegen.
Ebenso notwendig ist eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung. Diese wird als eVB-Nummer bezeichnet und dient als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung. In der Zulassungsbehörde wurde der Code genutzt, um in einer zentralen Datenbank nach der Bestätigung zu schauen. Ähnlich funktioniert das Onlineverfahren. Wie die Nummer aussieht und was beispielsweise bei einem Versicherungswechsel zu beachten ist, ist unter https://evbnummer.net/ genauer nachzulesen.
Zusammenfassend sind also folgende Dokumente bereitzulegen:
- neuer Personalausweis mit Onlinefunktion
- Kartenlesegerät / Smartphoneapp
- eVB-Nummer
- gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- IBAN für KFZ-Steuer
Ablauf der Online-Zulassung
Zunächst muss das zuständige Online-Portal der Zulassungsbehörde geöffnet werden. Das Verfahren beginnt mit einer Identifikation über den neuen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel. Handelt es sich um eine Erstzulassung, muss anschließend die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingetragen werden. Danach sind die Sicherheitscodes auf dem Fahrzeugbrief erforderlich. Diese befinden sich auf der Rückseite und müssen vorher noch freigelegt werden. Nun geht es mit der eVB-Nummer der Versicherung weiter. Zuletzt müssen die Kontodaten des Fahrzeughalters eingetragen werden, um den Einzug der KFZ-Steuer zu regeln.
Im nächsten Schritt geht es um das Kennzeichen. Hier sind freie Kennzeichen zu wählen oder es kann ein reserviertes Wunschkennzeichen angegeben werden. Dieses bringt jedoch zusätzliche Kosten mit sich. Sind alle Daten vollständig eingetragen erfolgt die Überprüfung des Antrags. Dies kann einige Minuten in Anspruch nehmen. Zum Abschluss ist die Zahlung vorzunehmen, beispielsweise über die EC-Karte oder eine Kreditkarte. Auch hier gibt es zwischen den Zulassungsstellen noch große Unterschiede im Onlinesystem. Dabei werden nicht alle gängigen Zahlungsarten akzeptiert.
Sind alle Eingaben bestätigt und der Antrag abgeschickt, so muss er von einem Sachbearbeiter genauer geprüft werden. Danach gehen der Zulassungsbescheid und der Plakettenträger für die HU zum Aufkleben mit der Post raus. Sobald der Plakettenträger auf dem Kennzeichen aufgeklebt ist, darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Ein Fahrzeug online abmelden
Auch das Abmelden kann über das Onlinesystem erfolgen, wenn ein Fahrzeug außer Betrieb genommen werden soll. Zunächst muss dazu das KFZ-Kennzeichen eingetragen werden. Anschließend kommt es zur Abgabe des Sicherheitscodes auf dem Fahrzeugschein. Soll das Kennzeichen später weiter verwendet werden, kann jetzt eine Reservierung erfolgen. Auch das Abmelden ist über das Online-Bezahlsystem zu begleichen. Danach folgen die Überprüfung und die Bestätigung des jeweiligen Antrags. Stimmen alle Daten, kann die Abmeldung später noch online angezeigt werden.
Das Umschreiben bei einem Halterwechsel funktioniert auf ähnliche Weise. Für eine Wiederzulassung eines Fahrzeugs sind dann folgende Unterlagen notwendig:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- eVB-Nummer
- gültige HU
- IBAN
- Personalausweis
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird jedoch nur gefordert, wenn auch der Halter wechselt und nicht nur der Wohnort.
Kosten der Verfahren
Die Kosten der Abmeldung und Anmeldung sind unterschiedlich und variieren je nach Zulassungsbezirk. Grundsätzlich ist die Abmeldung des Fahrzeugs online günstiger, als bei einem Termin auf der Zulassungsstelle. Andere Verfahren in diesem Zusammenhang können etwas teurer sein. Während das Abmelden nur etwa 6 Euro kostet, ist bei der Zulassung und auch beim Umschreiben mit etwa 27 Euro zu rechnen.
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