Im Netz entdeckt: Mercedes-Benz 190 (W201) mit 25km/h Zulassung

Mofa-Mercedes auf Mobile.de

Im Netz entdeckt: Mercedes-Benz 190 (W201) mit 25km/h Zulassung: Mofa-Mercedes auf Mobile.de
Erstellt am 5. Juni 2012

Auf den Internetplattform Mobile.de entdeckten wir ein seltenes Modell eines Mercedes-Benz 190 der Baureihe W201. Dabei handelt es sich um kein Fahrzeug mit geringer Laufleistung oder aus erster Hand, sondern um ein Fahrzeug, das von seinem damaligen Besitzer auf 25 km/h-Betrieb umgerüstet wurde.

Der 1989er 190er ist auf 12kw bei 3000 U/min gedrosselt. Laut dem Verkäufer – einem Autodienstleister aus Osnabrück - befindet sich der Mercedes in einem sehr guten Zustand, ist nicht verbastelt und hat auch nicht die typischen Roststellen.

Dazu sollen die Reifen, Auspuff und die hinteren Federn erneuert und der Wagen Scheckheft gepflegt von Mercedes-Benz sein. Rund 100.000 km hat der W201 gelaufen, TÜV & AU noch bis 2014, und man kann den Wagen mit einem Mofa-Führerschein und 150 Euro Versicherung / Jahr bewegen.

Einzig allein die Steuer schlägt zu Buche, denn der 190er kommt ohne Kat!

Eine Rückrüstung soll laut dem Verkäufer allerdings problemlos möglich sein!





Hier geht’s es zum Angebot des Mofa-Mercedes.



Fotos: M.Sieverling

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4 Kommentare

  • Nemor213

    Nemor213

    Ich denke das Problem ist hier mehr die Leermasse und die Breite... "Wer in der Zeit vor dem 1.9.2002 bereits eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle erworben hat, darf weiterhin Krankenfahrstühle mit einem Leergewicht von maximal 300 kg und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h (bis 30 km/h, wenn der Krankenfahrstuhl bis zum 30.6.1999 erstmals in den Verkehr gekommen ist und wenn er tatsächlich auch durch eine körperlich gebrechliche oder behinderte Personen benutzt wird) führen (§ 76 Nr. 2 und Nr. 5 FeV)"
  • Mercedes-Fans.de

    Mercedes-Fans.de

    In der Tat gibt es eine Neuregelung, die besagt, dass keine Autos, d.h. Fahrzeuge, die mehr als einen Sitz aufweisen, mit einer 25 km/h Zulassung ohne PKW Führerschein gefahren werden dürfen. Es gibt aber Bundesländer, die Sondergenehmigungen erteilen (siehe AutoBild Bericht ganz unten: http://www.autobild.de/artikel/25-km_h-autos-39263.html)
  • MisterX

    MisterX

    Danke für deinen Link! Macht ja auch Sinn! Ohne Führerschein bei unserem Verkehrsaufkommen wäre auch unverantwortlich!
  • Nemor213

    Nemor213

    Das Auto darf so wie es ist nur mit einem Führerschein Klasse B gefahren werden.. http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.1696.de

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