Furcht vor erhöhter Brandgefahr von E-Autos

Gerichtsurteil: Das Abstellen von E-Autos in Tiefgaragen darf nicht verboten werden

Furcht vor erhöhter Brandgefahr von E-Autos: Gerichtsurteil: Das Abstellen von E-Autos in Tiefgaragen darf nicht verboten werden
Erstellt am 1. August 2022

Pro Jahr stehen auf deutschen Straßen ca. 15.000 Automobile lichterloh in Flammen. Auch E-Fahrzeuge können abfackeln. So mancher glaubt sogar, dass von E-Autos eine höhere Brandgefahr als von Verbrenner-Autos ausgeht. Fest steht: Im Fall des Falles sind Elektro-Autos wesentlich schwieriger als Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor zu löschen. Wird es im Elektro-Auto so richtig brenzlig, dann muss die herbeigerufene Feuerwehr ganz anders reagieren als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. So dauert der Löschvorgang nicht nur erheblich länger, er ist zudem auch aufwendiger. Nicht selten müssen die gelöschte E-Fahrzeuge in Containern voller Wasser tagelang abgekühlt werden, um sicherzustellen, dass sich das Feuer nicht von neuem entfacht. Geht deswegen von Elektro-Automobilen ein höheres Gefahrenpotenzial in Garagen und Tiefgaragen aus? Diese Sorge bewegte eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Deren Furcht vor einer erhöhten Brandgefahr war so groß, dass mehrheitlich beschlossen wurde, dass in der Tiefgarage der Wohnanlage keine E-Autos abgestellt werden dürfen. Gegen diesen Beschluss klagte ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft vor dem Amtsgericht Wiesbaden. Das Gericht gab dem Kläger Recht.

Das Tiefgaragen-Abstellverbot für E-Autos verstieß nach Auskunft des Gerichts gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung. (Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 92 C 2541/21). Es sei nämlich gesetzlich geregelt, dass Eigentümer eines Elektro-Automobils ein Recht auf eine Ladestation und die damit verbundenen baulichen Maßnahmen haben. Dieses Recht könne nicht per Mehrheitsbeschluss, welcher ein Abstellen des Fahrzeugs in der Garage verbiete, ausgehebelt werden. Denn eine Ladestation, an der das Parken nicht gestattet ist, sei sinnlos. Der Gesetzgeber habe aber mit dem Rechtsanspruch auf eine Ladestation für E-Autos den Ausbau der E-Mobilitätsinfrastruktur fördern wollen. Angesichts der eindeutigen Rechtslage spiele der Aspekt der Brandgefahr keine Rolle, heißt es im Urteil des Amtsgerichts. (Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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