Im August 2013 hatte das Oberste französische Verwaltungsgericht Daimler bereits im Rechtstsreit mit Frankreich wegen der Weiternutzung eiines nicht von der EU zugelassenen Kältemittels in den Klimaanlagen per einstweiliger Entscheidung Recht gegeben. Der Stuttgarter Autobauer war vor Gericht gezogen, weil die französische Regierung im Juni letzten Jahres einen Zulassungstopp für Mercedes-Fahrzeuge, die mit dem alten Kältemittel R134a befüllt waren, verhängt hatte. Seitdem konnten 4500 Fahrzeuge der A-, B-, SL- oder CLA-Klasse nicht an ihre französischen Kunden ausgeliefert werden. Jetzt hat das oberste französische Verwaltungsgericht das Urteil bestätigt. Damit steht endgültig fest: Die Mercedes-Benz Autos dürfen verkauft und müssen auch in Frankreich zugelassen werden. (Quelle: Handelblatt)
Autor: Mathias Ebeling
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