Belgien: Neue Regelung der KfZ-Steuer für Youngtimer

Immense Steuererhöhung für Youngtimer zwischen 25 und 30 Jahren!

Belgien: Neue Regelung der KfZ-Steuer für Youngtimer: Immense Steuererhöhung für Youngtimer zwischen 25 und 30 Jahren!
Erstellt am 31. Mai 2016

In Europa ist nicht iimmer alles gleich, schon gar nicht in Sachen Steuern! Das müssen nun auch die belgischen Autofahrer am eigenen Leibe erfahren.

Das kleine Nachbarland Belgien ist in mehrere Regionen, vergleichbar mit den deutschen Bundesländern, eingeteilt.  Und die Wallonische Region hat die bislang günstige Regelung der KfZ-Steuer für Youngtimer, genauer Fahrzeuge, die 25 bis 30 Jahre alt sind, rückwirkend zum 1. Januar 2016 abgeschafft.

Bis dato mussten Autofans lediglich einen Pauschalbetrag von 35 Euro pro Jahr für einen Youngtimer  zahlen, nun werden die 25- 30 Jahre alten Autos nach der neuen Regelung nicht mehr als Oldtimer, sondern als „modernes“ Fahrzeug steuerlich eingestuft. Dabei ist nun - wie in Deutschland - der Hubraum des Motors die Steuerbemessungsgröße. Bei einem Zweiliter-Auto mit 11 Steuer-PS wird nun 405,11 Euro Steuern fällig!

Wer einen solchen Youngtimer zulassen möchte, muss neben der gängigen Zulassungsgebühr (61,50 Euro) die volle Kfz-Steuer zu entrichten. Hinzu kommt noch die Öko-Malus-Taxe gemäß der CO2-Ausstoß-Stufe. Da letztere aber bei diesen Autos in vielen Fällen nicht offiziell feststeht, gilt hier eine Pauschale von 600 Euro.

Leider gibt es keine keine Übergangsregelung für die Periode 25 bis 30 Jahre.

Diese neue Regelung gilt vorerst nicht für Flandern und Brüssel in Belgien.

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1 Kommentar

  • Fokus

    Fokus

    Endlich zahlen die Wallonen mal selber statt Solidarität (so heisst dieser Griechentransfer in belgien) aus Flandern zu verlangen!

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