Parkhaus: Beim Ausfahren Gas geben
Das ist schon jedem einmal passiert: Man hat im Parkhaus sein Ticket bezahlt, trödelt dann beim Ausfahren etwas herum und zack – die Schranke bleibt unten. Denn: Wie lang die Zeitspanne bemessen ist, die zwischen Bezahlen und dem Herausfahren verstreicht, legt jeder Parkhausbetreiber selber fest. Hintergrund: Fährt man in ein Parkhaus ein, dann kommt in der Regel ein Mietvertrag zustande. Wie beim Mietvertrag für eine Wohnung, bestimmt der Vermieter die Musik. Also sollte man sich im Zweifelsfall erkundigen, wie viel Zeit verstreichen darf, bis man die Schranke erreicht hat. In der Regel gelten zehn Minuten. Was darunter ist, kann als unverhältnismäßig gewertet werden.
Ticket weg? Dann heißt es löhnen
Ärgerlich ist, wenn man sein Parkticket verloren hat. Der Pechvogel macht sich schadensersatzpflichtig. Wie hoch diese Sonderzahlung ist, hängt davon ab, wo sich das Parkhaus befindet. Üblicherweise wird der der Tageshöchstsatz fällig. Der kann an einem Flughafen schon mal 50 Euro betragen. Viel Ärger haben in Parkhäusern die Fahrer von Geländewagen. Nur in neuen oder modernisierten Gebäuden, wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Autos immer größer werden. Zu den üblichen Nutzungsbedingungen gehört es, dass man platzsparend parken muss, also nur einen Parkplatz belegen darf. Der Parkhausbetreiber ist aber verpflichtet, Parkplätze zur Verfügung zu stellen, auf denen marktübliche Fahrzeuge abgestellt werden können. Tut er das nicht, kann er sich laut WDR auch nicht beschweren, wenn zwei Parkplätze belegt werden.
Höchstparkdauer beachten
Ein anderes Alltagsärgernis in Sachen Parken stellt die Höchstparkdauer an eigentlich kostenfreien Supermarkt-Parkplätzen dar. Verpachten nämlich Edeka, Aldi und Co. oder auch eine Stadt ihren Sport-Parkplatz an ein privates Überwachungsunternehmen, so stellen diese mitunter eigene Parkregelungen auf und setzen bei Missachtung ein Bußgeld fest. Ob man zahlen muss oder nicht hängt von der Größe und der Sichtbarkeit des Schildes an der Einfahrt zum Parkplatz ab. Da „Größe und Sichtbarkeit aber relativ sind, ist Streit programmiert. Oft hilft ein Gang zum Filialleiter, der ein Auge zudrücken kann. Wenn nicht heißt es zahlen oder einen langwierigen Rechtstreit riskieren. Helmut Weinand (Bild: ADAC)
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